Pfarreiräte
Aufgaben und Zusammensetzung
Pfarreiräte dienen dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des "Heils- und Weltauftrags der Kirche". Sie tragen so dazu bei, dass das Miteinander in der Kirche, gefördert wird.
Pfarreiräte sind der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat einer Pfarrei und zugleich das vom Bischof anerkannte Laienorgan.
Pfarreiräte tragen im Zusammenwirken mit den im Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Pfarreileben, unbeschadet des Einspruchsrechtes des leitenden Pfarrers und der Eigenverantwortlichkeit des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses.
Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander hat der Pfarreirat teil an der Pfarreileitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrei, in eigener Verantwortung tätig werden. Der Pfarreirat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Die Aufgaben eines Pfarreirates sind u.a.:
- Mitwirkung bei der Erstellung der Pastoralkonzepte der Gemeinschaft der Gemeinden,
- Förderung gemeindebildender Prozesse,
- Förderung des gottesdienstlichen Lebens im Rahmen der für die Gemeinschaft der Ge meinden getroffenen Vereinbarungen,
- Vorschlagsrecht für die Beauftragung zur Predigt und von Kommunionhelfern/innen sowie Leitern/innen von Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen,
- Vorschläge zur Leitung der Pfarrei gemäß der Regelung nach c. 517 § 2 CIC und dem Konzept „Gemeindeleitung in Gemeinschaft“1,
- Förderung ökumenischer Projekte,
- Kooperation mit den Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas und anderen sozialen, kulturellen und politischen Einrichtungen, Verbänden und Initiativen; Dialog und Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisati- onen oder Gruppen,
- die Gewinnung und Förderung ehrenamtlichen Engagements,
- die Vertretung im Kirchenvorstand in Anwendung von § 13 Ziffer 2 der Satzung des GdG-Rats
Zusammensetzung
Pfarreiräte setzen sich zusammen aus dem Pfarrer, Mitgliedern des Pastoralteams und gewählten Vertretern der Gemeinden. Dem Pfarreirat gehören je nach Größe der Pfarrei bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählte Mitglieder an. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder legt der amtierende Pfarreirat vor der Wahl fest. Die gewählten Mitglieder können weitere Mitglieder berufen. Die Gesamtzahl sollte 20 Mitglieder nicht überschreiten.
Pfarreirat Arnoldweiler
Vorsitzende:
Mitglieder:
Pfarreirat Herz-Jesu Hoven
Mitglieder:
Hilde Gurski
Claudia Pohl
Cilly Titz
Nadine Winhoven
Robert Übel
Begleitung: Pastoralreferentin Maria Buttermann
Pfarreirat Birkesdorf/Norddüren
Sprecherteam:
Barbara Vostell
Josef Aschenbrenner
Roswitha Reimer
Mitglieder:
Maria Goretti Zabibu-Braun
Marion Viehöver
Heribert Flesch
Arnd Frohn
Dimitri Scheka
Begleitung: Gemeindereferentin Dorothee Wakefield
Pfarreirat Mariaweiler
Vorsitzender:
Gerhard Brück
Mitglieder:
Begleitung: Sr. Christa Maria Plum
Pfarreirat Derichsweiler
Sprecherteam:
Andrea Mohren
Elisabeth Kesseler
Mitglieder:
Pfarreirat Merken
Sprecherteam:
Maria Rittmeier
Gerd Funk
Norbert Hommes
Mitglieder
Marlies Dienstknecht
Monika Weß
Begleitung: Gemeindereferentin Susanne Krüttgen
Pfarreirat Echtz
Sprecherteam:
Astrid Giebels
Birgit Pohl
Marcus Seiler
Mitglieder
Gisela Czyron
Stefanie Dichmeis-Daners
Klara Gaspers
Michèle Kemming
Fabian Pohl
Elisabeth Stäpgens
berufen:
Elke Linn (Frauengemeinschaft)
Andreas Dick (Förderverein Kirche St. Michael)
entsandt für den Kirchenvorstand:
Martha Clemens
Begleitung: Diakon Joachim Krampe